Kategorien
Hersteller
[<<Erstes] | [<zurück] | [weiter>] | [Letztes>>] | 41 Artikel in dieser Kategorie |
Argento Pyroshow Minerva Art.Nr.: AR-C03
Lieferzeit: sofort lieferbar


144 Schuss Feuerwerkskomposition in Kaliber 25mm aus folgenden Effekten:
Argento Feuerwerk ist Teil der Funke Fireworks Gruppe und bietet Artikel mit sehr guten Preis-Leistungsverhältniss an.
1.) Roter Leuchtspur-Aufstieg zu weißen Blinkern mit blutroten Dahliensternen;
2.) Blauer Leuchtspur-Aufstieg zu grünen Blinkern mit blauen Dahliensternen;
3.) Violetter Leuchtspur-Aufstieg zu goldenen Blinkern mit violetten Dahliensternen;
4.) Roter Leuchtspur-Aufstieg zu weißen Blinkern mit blutroten und blauen Dahliensternen;
5.) Blauer Leuchtspur-Aufstieg zu grünen Blinkern mit blauen und gelben Dahliensternen;
6.) Violetter Leuchtspur-Aufstieg zu goldenen Blinkern mit violetten und grünen Dahliensternen;
7.) Titangoldschweif zu Titangoldweide mit Blinksternen in gold;
8.) Titangoldschweif zu Titangoldweide mit Blinksternen in grün;
9.) Titangoldschweif zu Titangoldweide mit Blinksternen in weiß;
10.) Brokatschweif zu Brokatkrone mit Blinksternen in gold und grün;
11.) Brokatschweif zu Brokatkrone mit Blinksternen in grün und rot;
12.) Brokatschweif zu Brokatkrone mit Blinksternen in weiß und rot;
13.-18.) Corollaschweif zu Corollaweide mit Farbspitzen in grün, gelb, rot, violett, blau und bunt;
19.) Goldener Crackerschweif-Aufstieg zu Goldcrackern mit grünen Blinksternen;
20.) Silberner Crackerschweif-Aufstieg zu Silbercrackern mit roten Blinksternen"
Brutto Masse : 13,00kg
Netto Explosivstoffmasse : 1,99kg
UN Nummer : 336
Produktklasse : 1.4G
Brenndauer : 100sek.
Effekthöhe : 45,00m
Kaliber : 25mm
Netto Explosivstoffmasse : 1,99kg
UN Nummer : 336
Produktklasse : 1.4G
Brenndauer : 100sek.
Effekthöhe : 45,00m
Kaliber : 25mm
Feuerwerkskörper Kategorie 2
dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01. - 28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn das eine Ausnahmegenehmigung gem §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorliegt.
dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01. - 28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn das eine Ausnahmegenehmigung gem §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorliegt.